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Neues Verpackungsgesetz ab 01.07.22

Zuletzt aktualisiert: 4. Mai 2022
Von Jana Tashina Wörrle Neue Pflichten für jeden, der verpackte Ware verkauft Brötchentüte, Bierflasche oder Versandkarton – ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für alle, die verpackte Ware verkaufen und damit Verpackungen in Umlauf bringen. Sie müssen sich bis dahin im Verpackungsregister eintragen. Die Registrierung startet am 5. Mai. Bisher geltende Ausnahmen entfallen. […]

Neue Pflichten für jeden, der verpackte Ware verkauft

Brötchentüte, Bierflasche oder Versandkarton – ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Pflichten für alle, die verpackte Ware verkaufen und damit Verpackungen in Umlauf bringen. Sie müssen sich bis dahin im Verpackungsregister eintragen. Die Registrierung startet am 5. Mai. Bisher geltende Ausnahmen entfallen.

Die Menge an Verpackungsmüll, die Tag für Tag in Deutschland entsteht, steigt stetig an. Der Gesetzgeber nimmt dafür mehr und mehr diejenigen in die Pflicht, die Verpackungen in den Umlauf bringen. Sie sollen offenlegen, wie viel das wirklich ist. Hintergrund sind dabei auch Meldepflichten gegenüber der Europäischen Union, die durch die Registrierungspflicht erst möglich werden. Das Ziel ist eine steigende Recyclingquote.

Regelungen dazu sind im Verpackungsgesetz festgelegt. Es gilt zwar schon seit 2019, doch neue Verpflichtungen treten erst schrittweise in Kraft – so auch am 1. Juli 2022. Die wesentlichste Veränderung, die dann auf alle zukommt, die verpackte Waren verkaufen, ist die Ausweitung der Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID.

mehr... findet Ihr in der DHZ!

 

Auch zum Thema "Verpackungsmüll vermeiden" findet Ihr hier interessante Lektüre.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Jana Tashina Wörrle
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