Influencer: innen müssen doch keine Steuern zahlen, oder? Die Tätigkeit als Influencer: in gilt grundsätzlich als eine gewerbliche Tätigkeit. Diese muss beim zuständigen Gewerbeamt vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden. Für Influencer: innen ergeben daher steuerliche Verpflichtungen, die unbedingt beachtet werden sollten, um ein böses Erwachen zu vermeiden. Die Nichtbeachtung der steuerlichen Pflichten kann als […]