Deutschlands begehrteste Förderung für Gründer wird aktuell an ca. 19.000 Gründer von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Aber wie kommen Sie in den Genuss der umfangreichen finanziellen Förderung und mit welchen Beträgen können Sie rechnen?
Zu aller erst, die Beantragung des Gründungszuschuss setzt den Bezug von Arbeitslosengeld 1 mit mindestens 150 Tagen Restanspruch voraus.
Bei erfolgreicher Beantragung wird dann sechs Monate Ihr Arbeitslosengeld 1 plus 300€ pro Monat ausgezahlt. Wenn Sie danach eine positive Entwicklung Ihrer Selbstständigkeit nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit eine Weitergewährung über neun Monate von je 300€ zu beantragen. Wesentlich ist, die Beträge sind steuerfrei sowie progressionsfrei und müssen auch bei Geschäftsaufgabe nicht rückwirkend zurückbezahlt werden.
Damit umfasst die gesamte Fördersumme regelmäßig über 10.000€, welche vielen Gründern den Start erheblich vereinfacht.
3 Experten-Tipps zum Gründungszuschuss:
Quelle: Unternehmensberatung Gordon Gemein, https://gründungsberatung-niederrhein.de/