Grundsätzlich ist jede öffentliche Straße gewidmet, das heißt zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören im Allgemeinen die Straßen, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Wird das öffentliche Straßenland zu anderen Zwecken als Gemeingebrauch oder Anliegergebrauch genutzt, so handelt es sich um eine Sondernutzung.
Hierfür wird auf Antrag eine Genehmigung erteilt. Durch die erteilte Genehmigung wird dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt, öffentliche Straßen und Wege zur Durchführung der beantragten Veranstaltung über das normale Maß hinaus benutzen zu dürfen. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel mit Auflagen versehen.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
Diese Liste ist nicht abschließend. Wenn Du Dir unsicher bist, ob die von Dir beabsichtigte Straßennutzung genehmigt
werden muss, erteilt die Stadt- und Verkehrsplanung der Stadt Krefeld gerne Auskunft.
Rechtliche Grundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW,
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld
Unterlagen
Lagepläne, Skizzen und / oder Fotos
Formen der Antragstellung
Es ist ein schriftlicher Antrag einzureichen, der auch per Telefax gesendet werden kann.
Gebühren
Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren, siehe auch Gebührentarif als Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld
Bearbeitungszeit
maximal drei Wochen
Ansprechpartner
Christine Zimmermann
Telefon: 0 21 51 / 3660-4321
E-Mail: c.zimmermann@krefeld.de
Zimmer 115
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld