Vor allem langjährig unselbstständig Beschäftigte, die die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, stellen sich die Frage, ob es möglich ist beziehungsweise Sinn macht, in die Rentenversicherung weiter einzuzahlen oder ob die Absicherung über entsprechende Versicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung usw.) die vernünftigere Alternative ist.
Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung. Sie bilden das größte soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik Deutschland. Da in der Rentenversicherung grundsätzlich alle Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, versichert werden, hat der Selbstständige (von einigen Ausnahmen abgesehen) für diesen Versicherungsschutz selbst vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Die Leistungen der Rentenversicherungen umfassen nicht nur die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung, sondern auch berufsfördernde Maßnahmen und Leistungen, die der Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen.
Versicherungspflicht / Versicherungsfreiheit
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für alle Personen, die als Arbeitnehmer gegen Vergütung beschäftigt sind. Dies gilt auch für die in einer Ausbildung stehenden Personen, selbst wenn ein Vergütungsanspruch nicht besteht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, die beim Überschreiten des Einkommens von der Versicherungspflicht entbindet.
Informationen zum Thema Rentenversicherung erhält man bei der Deutschen Rentenversicherung.