Die Pflegeversicherung ist ein weiteres Standbein der sozialen Grundsicherung und dient der Unterstützung pflegebedürftiger Personen.
Die Versicherungsleistungen erfolgen in häuslicher und stationärer Pflege.
Anträge sind bei der Pflegekasse / Krankenkasse des Versicherten zu stellen.
Es gelten die für die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen Beitragsbemessungsgrenzen.
Die Pflegeversicherung ist auch von allen Gewerbetreibenden zu bezahlen; ein Wahlrecht besteht nicht.