Der Kapitalbedarf bei der Nachfolgefinanzierung ist hoch. Keine Frage. „Und trotzdem ist er meist stemmbar – wenn der Finanzierungsmix stimmt“, sagt Dr. Steffen Huth. Er ist Geschäftsführer der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen (BMH) und rät Übernahmewilligen, nicht ungeprüft aufzugeben: „Sind Konzept und Qualifikation überzeugend, können wir bei der Finanzierung oft helfen“, so seine Erfahrung. Wie eine gute Finanzierung gelingt.
Wer darüber nachdenkt, ein Unternehmen zu übernehmen, hat zur Finanzierung zusätzliche Möglichkeiten, sollte das Eigenkapital nicht ausreichen; eine Alternative ist die "stille Beteiligung" Dritter. Diese dritte Personen kann u.a. die Bürgschaftsbank NRW sein, aber auch andere Unternehmen oder Privatpersonen.
Der Begriff Mezzanine stammt aus der Architektur und bedeutet Zwischengeschoss. Das beschreibt das Mezzanine-Kapital sehr treffend: "Es ist bei richtiger Ausgestaltung wirtschaftlich Eigenkapital, aber im Haftungsfall nachrangiges Fremdkapital. Da die stille Beteiligung wie Eigenkapital behandelt wird, verbessert sie das Rating und somit die Kreditchancen bei Banken. Denn: "Wenn es zu einem Ausfall kommt, werden zuerst die Fremdkapitalgeber vom noch vorhandenen Kapital bedient, danach die Mezzanine-Kapitalgeber und erst im Nachgang diejenigen, die Eigenkapital zur Verfügung gestellt haben", so Huth.
Als mezzanines Kapital gelten stille Beteiligungen, Genussrechte und Nachrangdarlehen. Die Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer treten bei der Nachfolgefinanzierung in Form stiller Beteiligungen auf. Dabei ist Mezzanin keine Beteiligung des Finanzierers am gezeichneten Kapital des Betriebes. Die Beteiligungsgesellschaft erwirbt
Als Vorteile für den Käufer des Betriebes gelten, dass
"Die tilgungsfreie Zeit ist besonders wichtig, weil die Kreditfinanzierung der Banken meist auf sieben Jahre angelegt ist. Der Käufer hat also keine Doppelbelastung durch die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals", erklärt Huth. Aber: Da die Laufzeit der stillen Beteiligung zehn Jahre beträgt, muss sie im 8., 9. und 10. Jahr vollständig zurückgezahlt werden.
Aber wie kommt man an so eine stille Beteiligung?
In der Regel nehmen die Banken, in Absprache mit dem künftigen Unternehmer, Kontakt zur Bürgschaftsbank oder potentiellen Beteiligten auf.
Haben Sie Fragen hierzu, wenden Sie sich entweder direkt an Ihre Hausbank, oder aber nehmen Sie Kontakt zur Fördermittelberaterin Petra Rice von KREFELD BUSINESS auf.