Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie NRW. Die Förderung erfolgt seit dem 01.01.2016 auf der Basis der Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ist Bewilligungsbehörde, die die Zuwendung in eigenem Namen und in der Handlungsform des öffentlichen Rechts für das Land bewilligt und auszahlt.
Es gelten dabei die folgenden Förderbedingungen:
Informationen zur Antragstellung
Der Förderantrag zur Meistergründungsprämie NRW ist vor der Existenzgründung / Übernahme / Beteiligung bei dem zuständigen betriebswirtschaftlichen Berater/in der Handwerkskammer zu stellen. Dieser prüft das Unternehmenskonzept und reicht den Antrag an die LGH weiter. Dem Antrag sind das schriftliche Unternehmenskonzept, Kopien des Meisterbriefes sowie bei Übernahmen, Gesellschaftsgründungen und Beteiligungen Kopien der entsprechenden Verträge beizufügen.
pdf Förderrichtlinie - Meistergründungsprämie (Stand: 12.09.2016) (109 KB)
pdf Mindestanforderung Gründungskonzept (6 KB)
Rahmenrichtlinie EFRE NRW (EFRE-RRL) gesamt - Link zu recht.nrw.de,
pdf Besondere Nebenbestimmungen - BNBest EFRE MGP (32 KB)
Bitte beachten Sie als Zuwendungsempfänger auch die geltenden Pubilizitätsvorschriften, einzusehen unter der offiziellen EFRE-NRW-Webseite des Landes: