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Korrekte Kleinunternehmer-Rechnung

Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2020
Wie sieht die korrekte Kleinunternehmerrechnung aus und wie lautet der richtige Hinweis für die fehlende Umsatzsteuer?

Bei Kleinunternehmern wird zwar die Umsatzsteuer „nicht erhoben“ – die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes müssen aber auch sie beachten. Das gilt ebenso für die Pflichtbestandteile von Rechnungen, die in § 14 Abs. 4 UStG aufgelistet werden. Ferner sind Unternehmer und somit auch Kleinunternehmer nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung auszustellen, wenn sie eine Leistung an einen anderen Unternehmer erbringen.

Wichtig: Kleinunternehmer dürfen beim Ausstellen von Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Darüber hinaus sind Kleinunternehmer verpflichtet, den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben zu nennen. Der tendenziell abwertende Begriff „Kleinunternehmer-Regelung“ muss dabei allerdings nicht erwähnt werden.
Ein Hinweis auf den einschlägigen Gesetzes-Paragrafen ist völlig ausreichend – zum Beispiel so:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Nachfolgend einige weitere alternative Formulierungsbeispiele für den Hinweis zu den fehlenden Umsatzsteuer-Angaben:

  • „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
  • „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
  • „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
  • „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach §19 UStG.“
  • „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“

Um Missverständnissen vorzubeugen: Eine der genannten Formulierungen genügt vollauf! Wer nach dem Motto "Doppelt hält besser!" sicherheitshalber mehrere sinngemäß gleiche Hinweise auf die Rechnung schreibt, macht zwar keinen Fehler. Für einen professionellen Eindruck sorgt das aber auch nicht.

Rechnungspflichtangaben
Eine ordentliche Kleinunternehmer-Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers,
  2. die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum,
  4. eine Rechnungsnummer,
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und der Dienstleistung,
  6. den (monatsgenauen) Liefer- oder Leistungsdatum (kann durch den Hinweis ersetzt werden, dass das Liefer- / Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt),
  7. Hinweis auf den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben.
  8. Bei grundstücksbezogenen Leistungen zusätzlich: Hinweis auf die zweijährige Rechnungs-Aufbewahrungspflicht von (privaten) Leistungsempfängern.

Lektüretipp: Ausführliche Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, mögliche Fehlerquellen und deren teils teure Folgen findest Du auf Rechnungen.de.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR

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