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Kapitalbedarfsplanung

Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2020
Jeder Gründer muss sich Gedanken über seine Kosten machen. Gerade für die Finanzplanung ist eine Kapitalbedarfsplanung erforderlich.

Viele Gründungen scheitern, weil bei der Planung der Kapitalbedarf unterschätzt wird und die Finanzierung nicht geklärt ist. Stelle also Deine Investitionen und Gründungskosten zusammen. Demgegenüber stelle dar, wie die Gründung finanziert werden soll.

Trage für Deine Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Netto-Beträge ein, die einmalig zur Gründung oder Betriebsübernahme anfallen.
Kalkuliere dann Deinen Betriebsmittelbedarf für die Anlaufphase und bitte nicht zu knapp.
Berücksichtige, dass Du in der Anlaufphase möglicherweise Deine Lebenshaltungskosten noch nicht aus dem Geschäftsergebnis finanzieren kannst.
Bestenfalls erläutere bitte die wichtigsten Positionen des Kapitalbedarfplans.

Übrigens: Dein Eigenkapital bildet die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 15%) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen. Prüfe, ob staatliche Finanzierungshilfen wie Darlehen und Zuschüsse in Frage kommen - hierzu kannst Du die Gründungsberater und gezielt beim Ersttermin fragen.

Ermittlung der produktiven Stunden / Umsatzplanung

Grundlage der Kalkulation und des erzielbaren Umsatzes ist die Kapazität der zur Verfügung stehenden Zeit, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann. Hierzu ermittelst Du die so genannten produktiven Stunden. Der erzielbare Stundensatz ist in der Regel der branchenübliche Marktpreis, zu dem die Leistung am Markt abgesetzt werden kann. Der Gesamtumsatz setzt sich aus den geleisteten Stunden, multipliziert mit dem Stundensatz, zuzüglich der Waren-, Materialkosten und gegebenenfalls den Fremdleistungen zuzüglich eines Aufschlages zusammen. Checkliste zur Preisfindung

In einigen Branchen kann auch eine alternative Umsatzplanung erfolgen. Im Friseurhandwerk kannst Du z.B. die letzten Umsätze, die Du im Angestelltenverhältnis erzielt hast, als Grundlage für die Umsatzschätzung heranziehen. Bei Betriebsübernahmen bzw. Beteiligungen sollten die Jahresabschlüsse des bestehenden Unternehmens als Basis für die Planung dienen. Bei der Neugründung eines Unternehmens sollte man in der Anlaufphase noch nicht von einer Kapazitätsauslastung ausgehen.

Informationen zu einigen Branchen kannst Du z.B. bei den Volksbanken, Sparkassen, der IHK, Handwerkskammer oder Berufsverbänden erhalten.

Personal

Zur Ermittlung der Personalkosten ist es zunächst erforderlich, die Anzahl und die Qualifikation der benötigten Mitarbeiter zu planen.

Die Höhe der Löhne und Gehälter ist von Branche zu Branche häufig sehr unterschiedlich. Sie richtet sich in der Regel nach der Art der Tätigkeit und der Berufserfahrung Ihrer künftigen Mitarbeiter.

Informationen zu Tarifen in NRW finden Sie im Internet unter: www.tarifregister-nrw.de

Die Summe der Personalkosten setzt sich nicht nur aus den Bruttolöhnen und -gehältern zusammen. Hinzu kommen auch Sonderzahlungen, z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls zur Zusatzversorgungskasse sind zu berücksichtigen.

Das Entgelt des Unternehmers ist in der Regel nicht Teil der Personalkosten.

Bei den Personengesellschaften (Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG) und der GmbH & Co. KG entnimmt der Unternehmer das Geld für den persönlichen Lebensunterhalt aus dem Gewinn.

Nur bei den Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gehört das Gehalt des Geschäftsführers zu den Personalkosten.

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Quelle/AutoR

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