Wer sich in einem Handwerksberuf selbstständig machen möchte, muss für bestimmte Tätigkeiten Voraussetzungen erfüllen - beispielsweise eine abgeschlossene Meisterprüfung nachweisen. Mit der folgenden Einordnung von Handwerksberufen kannst Du feststellen, ob Du für Deine Selbstständigkeit eine Qualifikation nachweisen musst oder nicht.
Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A)
In 41 Berufen ist eine Meisterqualifikation notwendig. Eine Auflistung dieser Berufe findest Du hier:
Berufe nach Anlage A
Hast Du keine abgeschlossene Meisterprüfung, ist eine Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Verschiedene Alternativen bieten sich dazu an:
Selbstständigkeit im zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) und im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2)
In weiteren 107 Handwerksberufen benötigst Du keine Zulassung. Lediglich eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist notwendig. Eine Auflistung findest Du unter:
Zulassungsfreie Handwerke - Anlage B1
Handwerksähnliche Gewerke - Anlage B2
Handwerksrechtliche und allgemeine Fragen, die sich bei einer Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes ergeben, beantworten wir Dir gerne: Vereinbare einfach einen Beratungstermin.
Dein Ansprechpartner für Krefeld ist: Tobias Vogel