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Go-to-Market Gutschein

Zuletzt aktualisiert: 1. Juli 2024
Neue Förderchancen zur Entwicklung von Prototypen!

Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt ist die Qualität des Prototyps, um das innovative Produkt unter realistischen Bedingungen am Markt zu testen und Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren davon zu überzeugen. Erfahrungsgemäß verfügen junge Gründungsteams aber nicht über alle benötigten Kompetenzen, die es zur Entwicklung eines Prototyps braucht. Daher muss bereits zu einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen, wie z. B. Software-Entwicklung, zurückgegriffen werden.

Der Förderaufruf „Go-to-Market Gutschein“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt.

Auf einen Blick


Wer: Kleinstunternehmen, Existenzgründinnen und -gründer, Start-ups

Was: Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts

Wie: einstufiges Antragsverfahren

Wann: Die Einreichung ist bis zum 31. Oktober 2026, 16:00 Uhr möglich. Anträge werden in der Reihenfolge in der sie eintreffen, bearbeitet
Lesedauer:   Min

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