Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Beratungsförderung mit neuen Kriterien bis Ende 2022 verlängert. Ab dem 01.01.2021 gelten die neuen Bestimmungen, bitte unbedingt darauf achten.
Dieses Förderprogramm richtet sich an diejenigen von Euch, die bereits gegründet haben.
Was?
Folgenden drei Beratungsschwerpunkte können gefördert werden: allgemeine Beratung, spezielle Beratung, Unternehmenssicherungsberatung.
Wer?
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen), Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Wie?
Die Beratungszeit darf maximal 6 Monate dauern. Am Ende muss der Berater einen Abschlussbericht erstellt haben und um die Förderung zu bekommen ist der Zahlungsnachweis zu erbringen.
Die Förderhöhe für junge Unternehmen beträgt 50% - bis maximal 2.000€ und für Bestandsunternehmen 50%, aber maximal 1.500€. Unternehmen in Schwierigkeiten können bis zu 90% Förderung erhalten, maximal 2.700€.
Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, das heißt eine vollständige Zahlung der Beraterrechnung muss erfolgen, dieses muss dann nachgewiesen werden, um die Rückzahlung zu erhalten.
Zur Beantragung der Beratungsförderung muss zunächst ein gemeinsames Gespräch mit dem Berater bei der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH erfolgen. Als Berater sind nur diejenigen zugelassen, die sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert haben.
Weitere Informationen findet ihr hier.