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Wirtschaftliche Massnahmen für November 2020 zur Bekämpfung der Pandemie

Informationen für Unternehmen und Selbstständige
Die Bundesregierung hat für November zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen.
Dabei setzt sie jedoch alles daran, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern.
Der Schutzschirm für Betroffene wird deshalb um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt.

U.a. hat die Bundesregierung folgende finanzielle Maßnahmen beschlossen, um die Lage zu stabilisieren und der Wirtschaft im Dezember wieder mehr Freiheiten zu geben.

Überbrückungshilfen werden verlängert
Die von den vorübergehenden Schließungen erfassten Unternehmen wie auch Selbstständigen will die Bundesregierung mit folgenden Maßnahmen umfassend unterstützen:

  • Den von temporären Schließungen erfassten Unternehmen wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst
  • Die Leistungen der Überbrückungshilfe werden verlängert und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessert.
  • Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet.
  • Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbständige und Soloselbständige - insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe:

  • Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt.
  • Bezugspunkt ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019.
  • Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Dabei gibt das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt.
  • Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.
  • Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.
  • Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Alle anderen Informationen zu der Überbrückungshilfe für Solo-Selbständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen; zu Bürgschaften und Garantien für größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds; steuerliche Hilfsmaßnahmen; vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und alle anderen Fragen, findet Ihr hier.

Wir sind bei Euch und unterstützen Euch wo wie können.

Noch Fragen? Dann zögert nicht uns zu kontaktieren!

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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