Freiberufler und Soloselbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt haben, können 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen.
Nach der Absage des Bundes stellt #NRW hierfür eigene Landesmittel bereit.
Aktuelle Pressemitteilung: https://www.wirtschaft.nrw/…/landesregierung-weitet-investi…
Es sind seit heute morgen betrügerische E-Mails mit Bezug zur NRW-Soforthilfe im Umlauf. Unternehmer werden aufgefordert, eine Bescheinigung an das Finanzamt auszufüllen und an die Fake-E-Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com zu senden. Die beigefügten pdf-Dokumente sollten weder geöffnet noch ausgefüllt werden! Offizielle E-Mailadressen der NRW-Landesbehörden haben immer folgende Endung: .nrw.de
Das LKA, das MWIDE und die Bezirksregierung Düsseldorf sind informiert.
Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von heute Freitag, den 17.04.2020, an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de/ aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt.
Info: Um sicherzustellen, dass die NRW-Soforthilfe nun zügig ankommt, erfolgt routinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung. Dazu müssen Antragsteller im Antragsformular eine dem Finanzamt bekannte Bankverbindung angeben.
Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wurde aufgrund von Sicherheitslücken vorerst gestoppt. Betreiber von Fake-Webseiten haben mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen, sollen dafür jedoch ausschließlich die offizielle Internetseite https://soforthilfe-corona.nrw.de nutzen. Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, müssen sich daher etwas gedulden. Das NRW-Wirtschaftsministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.
Angesichts des großen Andrangs kann es zeitweise zu Verzögerungen beim Zugriff auf die Internetseite kommen.
Man bittet Euch um Verständnis.
Diese Updates des Soforthilfeprogrammes hat man vorgenommen:
FAQs: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hier findet Ihr Kurzfakten zum Corona Soforthilfeprogramm.