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Unternehmensberatung in Corona-Zeiten

Beratungsförderung ohne Eigenanteil und Vorfinanzierung

Änderung der Beratungsförderung des BAFA Programmes „Förderung unternehmerisches Know-How“ ab 03. April 2020

Die Auswirkungen des Coronavirus haben Deutschland in einem Maß getroffen, auf das sich keiner vorbereiten konnte. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden, verkürzte Öffnungszeiten oder gar Schließungen von Unternehmen. Diesen negativen Auswirkungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe gilt es entgegenzutreten.  Ein externer Unternehmensberater kann Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.

Mit der Modifizierung leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung.

Bitte beachten Sie, dass dazu die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows modifiziert wird. Die ergänzte Richtlinie ist am 03.04.2020 in Kraft getreten.

Es wurden u.a. folgende Änderungen getroffen:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Anträge können hier gestellt werden.
Hinweise und regelmäßige Aktualisierungen finden Sie unter: https://www.bafa.de/Unternehmensberatung

Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Insbesondere Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben (Unternehmen in Schwierigkeiten), können nur einen Antrag als Unternehmen in Schwierigkeiten im Rahmen der regulären Richtlinie stellen.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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