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Steuerliche Unterstützung zur Liquiditätsverbesserung

In NRW gibt es ebenfalls steuerliche Maßnahmen zur Erleichterung der Engpäße. Anträge zur Steuererleichterung und alle Informationen findt Ihr bei der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Steuervorauszahlung

Inhalt:
Liquidität sichern durch Herabsetzung derVorauszahlungen bei Einkommen-und Körperschaftsteuer und Herabsetzung des Steuermessbetrages für Gewerbesteuer-Vorauszahlun-gen.

Bedingungen:
Der/die Steuerpflichtige muss aufzeigen, dass aufgrund der bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Umsatzausfälle das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen 2020 deutlich gemindert ist, bzw. sogar ein Verlust zu erwarten ist.

Beantragung:
Den Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlung kann auf mehrerenWegen gestellt werden.
1. Mit einem formlosen Schreiben an das zuständige Finanzamt müssen enthalten sein: die Steuernummer, die Höhe der geschätzten Einnahmeverluste, die Begründung für den Antrag

2. Über das Kontaktformular auf der Homepage des Finanzamts

3. Download des Antragsformulars der Finanzverwaltung NRW

Weiterführender Link: https://www.ihk-koeln.de/Herabsetzung_von_Steuervorauszahlungen.AxCMS

 

Steuerstundung

Inhalt:
Liquidität sichern durch Stundung von Einkommen-, Körperschaft-und Umsatzsteuer.

Bedingungen:
Der/die Steuerpflichtige kann eine Steuerstundung beantragen,wenn die Einziehung der Steuer bei Fälligkeit eine erhebliche Härtebedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.

Eine erhebliche Härte kann beispielsweise vorliegen, wenn sich ein Betrieb zurzeit auf-grund von unvorhersehbaren Umständen in einer finanziellen Notsituation befindet.
Beispiele: Forderungen sind ausgefallen, Umsatz-und Ertragseinbruch.

Den Anspruch nicht gefährden bedeutet, dass das Finanzamt von dem/der Steuerpflichtigen Sicherheitsleistungen verlangen kann. Dazu zählen z.B. Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändung von Wertpapieren.

Lohnsteuerbeträge werden in der Regel nicht gestundet.

Wenn Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sind, verzichten dieFinanzbehördenbis Ende des Jahre 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

Beantragung:
DerAntrag auf Steuerstundung kannauf mehreren Wegen gestellt werden.

  1. Mit einem formlosen Schreiben an das zuständige Finanzamt müssen enthalten sein: die Steuernummer, die Höhe der geschätzten Einnahmeverluste, die Begründung für den Antrag, ein Vorschlag für die Ratenzahlung
  2. Über das Kontaktformular auf der Homepage der Finanzämter oder
  3. Download Antragsformular der Finanzverwaltung NRW

Quellen: https://www.ihk-koeln.de/Steuerstundung_fuer_Unternehmen_in_finanziellen_Notsituationen.AxCMS

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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