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NRW.Start-up akut - Darlehen für Startups in der Corona-Krise

Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen Corona-Krise.

Antragsberechtigt sind:

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (U+G/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Verwendungszweck:

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Umfang und Konditionen:

  • Förderart: Wandeldarlehen
  • Mindestbetrag: 15.000 €
  • Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
  • Laufzeit: 6 Jahre endfällig
  • Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
  • Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)

Voraussetzungen:

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

Antragsverfahren:

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der

NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

zu stellen.

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt - Die Antragsunterlagen sind in Kürze abrufbar.
Quelle: NRW.Bank

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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