Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen Corona-Krise.
Antragsberechtigt sind:
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (U+G/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Verwendungszweck:
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Umfang und Konditionen:
- Förderart: Wandeldarlehen
- Mindestbetrag: 15.000 €
- Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
- Laufzeit: 6 Jahre endfällig
- Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
- Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
- Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)
Voraussetzungen:
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Antragsverfahren:
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt - Die Antragsunterlagen sind in Kürze abrufbar.
Quelle: NRW.Bank