Wirtschaftsministerium und NRW.BANK verstärken Engagement für Gründer und Start-ups
„Keine innovative Idee soll verloren gehen!“
Folgende Maßnahmen wurden angepaßt, erneuert oder verlängert:
- Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: http://www.gruenderstipendium.nrw
- Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern wir auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird. Infos zu finden: hier
- Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden.
Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
Zusätzlich bessert die Förderbank für den Zeitraum der Corona-Krise ihre wichtigsten Start-up-Eigenkapitalprogrammen nach:
- NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
- NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
- NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind.
Weitere Informationen:
Zu Förderangeboten der NRW.BANK: http://www.nrwbank.de/corona
Zur NRW-Soforthilfe 2020: http://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020