Aktuell gibt es viele Fragen zum NRW-Soforthilfeprogamm für kleine Unternehmen und Soloselbständige.
Unter anderem eine der wichtigsten Fragen ist die Frage nach der Nutzung der Soforthilfe.
Es gibt eine Bund-Länder-Vereinbarung, die nun festgelegt hat, dass die Soforthilfe nur für betriebliche Zwecke verwendet werden darf.
Die IHK Mittlerer Niederrhein empfiehlt daher allen Antragstellern, aus den Geldern der Soforthilfe nicht den privaten Lebensunterhalt zu finanzieren.
Sollte der private Lebensunterhalt nicht mehr gedeckt werden können, empfiehlt die IHK, umgehend Grundsicherung zu beantragen. Die Bundesregierung hat Erleichterungen bei der Grundsicherung beschlossen. Selbstständige sollen schnell, unbürokratisch und zeitnah unterstützt werden, um nicht wegen der Folgen der Corona-Pandemie in Existenznot zu geraten. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch (SGB) II sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch VII und weitere Leistungen nach SGB sollen in vereinfachten Verfahren zugänglich gemacht werden.