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Neustart Kultur NRW

Unterstützung für Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturinstitutionen

1.    „Auf geht’s!“ Das Stipendienpogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Mit einem umfangreichen Stipendienprogramm will das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ziel ist der Erhalt einer lebendigen und vielfältigen nordrhein-westfälischen Kulturszene.

Ausgeschrieben werden bis zu 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biographie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen.

Förderfähig sind

  • künstlerische Projekte aller Sparten, die mit Unterstützung des Stipendiums realisiert werden sollen,
  • die Entwicklung und Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstproduktion und -vermittlung z.B. Online-Formate, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.,
  • Recherchearbeiten für künftige Projekte.

Eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts (max. 1.500 Zeichen) erfolgt im Online-Antrag, der voraussichtlich ab dem 10. August 2020 hier zur Verfügung stehen wird.

2.    Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

Während das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ vor allem die privatwirtschaftlich tätigen Kulturstätten aller Sparten in den Blick nimmt, konzentriert sich der Kulturstärkungsfonds des Landes auf die maßgeblich vom Land oder den Kommunen getragenen, kulturell bedeutsamen Einrichtungen sowie auf freie gemeinnützige Initiativen. Die Mittel unterstützen Einrichtungen, die wegen Corona-bedingter Einschränkungen keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaften können und sich daher in einer finanziell angespannten und den Weiterbetrieb gefährdenden Situation befinden.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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