Das Gesundheitsamt kümmert sich um viele unterschiedliche Themen, ist Ansprechpartner für Berufe des Gesundheitswesens, kümmert sich um das Infektionsschutzgesetz und Hygienevorschriften, prüft vor Neueröffnung Gaststätten-und Gastronomiebetriebe und kümmert sich um Gesundheitsschutz, Psychologischen Dienst und Menschen mit Behinderung.
Jeder der mit Lebensmitteln zu tun hat, egal ob ind er Produktion, in der Küche, im Service oder dem Verkauf, benötigt ein Gesundheitszeugnis und eine entsprechende Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
Die Zeiten für diese Belehrung sind abweichend von den regulären Öffnungszeiten der Stadt Krefeld.
Eine Terminabsprache im Vorfeld ist nicht erforderlich.
Die Belehrungen folgen direkt im Anschluss an die Anmeldezeiten.
Hier der entsprechende Link zum Thema Gesundheitszeugnis.