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KOMPASS - das neue Fortbildungsmöglichkeiten für Selbstständige

Zuletzt aktualisiert: 20. Juli 2023
Im Zentrum des Kompass-Programms steht die Sicherung und Förderung der Bestandsfestigkeit solo-selbstständiger Tätigkeit. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie sowie sich immer schneller wandelnder Marktsituationen soll es darum gehen, Solo-Selbstständige dabei zu unterstützen, ihr Geschäftsmodell möglichst anpassungs- und widerstandsfähig zu gestalten.

"Im Zentrum des Kompass-Programms steht die Sicherung und Förderung der Bestandsfestigkeit solo-selbstständiger Tätigkeit. Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie sowie sich immer schneller wandelnder Marktsituationen soll es darum gehen, Solo-Selbstständige dabei zu unterstützen, ihr Geschäftsmodell möglichst anpassungs- und widerstandsfähig zu gestalten", antwortet das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf VGSD-Anfrage. "In Betracht kommen insbesondere Weiterbildungen in den Themenbereichen Digitalisierung und Kommunikation sowie die Förderung betriebswirtschaftlicher Fähigkeiten."

Was genau ist Kompass?

Kompass ist ein Pilotprogramm, das Interessierten einen niedrigschwelligen, unbürokratischen Zugang zu Qualifizierungen und Weiterbildungen bieten soll. Konzipiert wurde das Programm unter anderem in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB). Wer mitmachen möchte, erhält einen sogenannten Qualifizierungsscheck direkt im Anschluss an ein erfolgreiches kostenloses Erstberatungsgespräch. Die Solo-Selbstständigen können sich hiermit direkt an den ausgewählten Anbieter wenden und die Qualifizierung durchführen. Insgesamt bleiben ihnen sechs Monate zwischen der Ausstellung des Schecks und der Durchführung der Qualifizierung. Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Abrechnung nach absolvierter Qualifizierung.

Wer soll gefördert werden und welche Kosten werden übernommen?

Zielgruppe sind Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten. Teilzeitkräfte und Minijobber/innen sind bei der Berechnung des Vollzeitäquivalents anteilig zu berücksichtigen. Die Förderung besteht in der Zahlung eines Zuschusses: Gefördert werden Qualifizierungen und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von 5000 Euro (ausschließlich der Mehrwertsteuer). Mehrkosten sind von den Antragsteller/innen selbst zu tragen. Nebenkosten, wie zum Beispiel Fahrt- und Übernachtungskosten, werden nicht übernommen.

Wie viele Antragsstellen gibt es? Wie kann ich diese finden?

Beratung und Orientierung erfolgen durch die Anlaufstellen selbst, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS) sowie die Abteilung VIGruEF4 im BMAS. Insgesamt soll es 34 Anlaufstellen geben, die durch unabhängige, externe Gutachter ausgewählt wurden, schreibt das BMAS. Eine Übersicht aller Träger soll "zeitnah" unter www.esfplus.de/kompass verfügbar sein.

Wie hoch ist das Fördervolumen insgesamt?

Das Kompass-Programm wird kofinanziert durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus). Aus diesem stehen dem Bund in der Förderperiode 2021-2027 insgesamt ca. 2,2 Milliarden Euro für verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Wie viel darauf auf Kompass entfallen, wollte uns das BMAS nicht mitteilen.

Schreibt das BMAS die Art der Fortbildung für Selbstständige vor?

Nein. "Aufgrund der Vielfalt der in Deutschland ausgeübten und durch Kompass unterstützten solo-selbstständigen Tätigkeiten ist es nicht möglich, pauschale Empfehlungen auszusprechen. Vielmehr wird eine passgenau auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnittene Beratung und Empfehlung durch die Anlaufstellen erfolgen, sodass die Solo-Selbstständigen die für sie richtige Qualifizierung finden. Dabei handelt es sich um Kompetenzen, die sich in Studien und nach der Erfahrung der Anlaufstellen als besonders hilfreich erwiesen haben."

Werden auch Teilzeit-Selbstständige gefördert?

Ja. Förderfähig sind nach Punkt 3.2 der Förderrichtlinie alle Solo-Selbstständigen, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Dies setzt (lediglich) voraus, dass sie ihr Einkommen überwiegend aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erhalten, also mindestens zu 51 Prozent. Mehrere ausgeübte selbstständige Tätigkeiten werden zum Zwecke dieser Berechnung zusammengefasst. Eine Vollzeit-Tätigkeit ist damit nicht erforderlich.

Ist ein Monitoring der Weiterbildungsmaßnahmen geplant?

Das BMAS plant ein umfassendes Monitoring und eventuell eine Fortsetzung des Programmes über 2026 hinaus. Die Anlaufstellen sind verpflichtet, die Programmergebnisse zu dokumentieren und auszuwerten, Best-Practice-Beispiele zu identifizieren und so die Weiterentwicklung des Programms zu unterstützen. Zusätzlich ist ein enger fachlicher Austausch mit den Anlaufstellen geplant, zum Beispiel im Rahmen von Netzwerktreffen.

Mehr Informationen und laufende Aktualiserungen findet Ihr hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Das Erklär-Video zum Programm findet Ihr hier.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
VGSD e.V.
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