Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK das Förderprogramm NRW.SeedBridge gestartet. Mit dem kurzfristig aufgelegten Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt.
Über NRW.SeedBridge können Start-ups, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro beantragen.
Über NRW.SeedBridge vergebene Wandeldarlehen stellt die NRW.BANK ohne Co-Investor zur Verfügung. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig.
Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
Die Wandeldarlehen sind zudem nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten diese als eigenkapitalnahe Finanzierungen.
Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgebende das Wandeldarlehen in einer der nächsten Finanzierungsrunden in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.
Mehr Informationen findet Ihr hier: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60227/nrwseedbridge.html