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2.Welle MKW-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler sind aufgrund des flächendeckenden Wegfalls von Auftrittsmöglichkeiten besonders von der Corona-Krise betroffen. Da sie zudem in den meisten Fällen keine Betriebskosten geltend machen können, ist die Soforthilfe des Bundes bzw. die NRW-Soforthilfe 2020 nur bedingt für sie geeignet. Um dieser besonderen finanziellen Notlage freischaffender Künstlerinnen und Künstler Rechnung zu tragen, ist das bereits Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft (MKW) in Höhe von bisher fünf Millionen Euro auf nunmehr insgesamt rund 32 Millionen Euro aufgestockt worden: Von dieser zusätzlichen Ausstattung profitieren jene Antragsberechtigten, die bereits einen Antrag im MKW-Programm gestellt haben, bislang aufgrund der ursprünglich begrenzten Mittel jedoch nicht zum Zuge gekommen sind. Sie erhalten rückwirkend einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Auch für die rund 3.000 Antragsteller, die bereits Gelder aus dem Programm des Kulturministeriums erhalten haben, wird die gewährte Einmalzahlung pauschal auf 2.000 Euro angehoben.

Zum Verfahren:

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, deren Anträge bis zum 9. April eingegangen sind, aber in der ersten Förderrunde der MKW-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler („Sofortprogramm für Künstlerinnen und Künstler“) nicht mehr berücksichtigt werden konnten, haben nun erneut Gelegenheit, 2.000 Euro zu beantragen. Diejenigen, die bereits Gelder erhalten haben, denen aber weniger als 2.000 Euro ausgezahlt wurden, erhalten auf Antrag den Differenzbetrag. Um den Aufwand für die Antragsteller möglichst gering zu halten, steht unter folgenden Link ein vereinfachtes Online-Verfahren zur Verfügung.

Zum Antragsformular: mkw-kuenstler-soforthilfe.nrw.de
Aus technischen Gründen kann die Bearbeitung der Anträge erst ab Dienstag, den 26.05.2020, beginnen. Fragen zum Bearbeitungsstand können daher vorher nicht beantwortet werden.
Bitte beachten Sie für die Antragsstellung noch folgenden Hinweis: Mit Abschluss des Onlineverfahrens (Ausfüllen und Speichern Ihres Antrages) werden Sie automatisch auf die Seite der „NRW-Soforthilfe 2020" des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie weitergeleitet. Die Weiterleitung hat rein technische Gründe, Ihr Antrag wird wie vorgesehen, im Rahmen der MKW-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bearbeitet.
Bitte sehen Sie davon ab, Anträge in Papierform oder per E-Mail an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zu senden. Das Ministerium kann diese Anträge weder bearbeiten noch in das Online-Antragsverfahren einspeisen.

weitere Informationen findet Ihr hier: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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