Der am 16. März 2020 angekündigte Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist am 25. März 2020 durch den Bundestag und am 27. März 2020 im Bundesrat angenommen und verkündet worden.
Hier nun die wichtigstens Punkte die Euch Gründer & Startups zum Thema Insolvenzrecht betreffen:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie droht vielen Startups die Insolvenz.
Doch müssen junge Unternehmen nun sofort einen Insolvenzantrag stellen? Nein, denn der Gesetzgeber hat jetzt im Eilverfahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, dass die Auswirkungen der Pandemie abfedern soll. Teil des Pakets ist ein neues Insolvenzaussetzungsgesetz, das sogenannte COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG). Unter anderem soll mit dem COVInsAG betroffenen Unternehmen, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind, die Fortführung erleichtert werden. Neben der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht werden durch das COVInsAG Anreize geschaffen, den Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Eine Insolvenzverschleppung müssen Gründer und Geschäftsführer damit unter bestimmten Voraussetzungen nicht befürchten.
Quelle: Gründerszene hat mit dem Sanierungsexperten Dr. Robert Brahmstaedt von der Rechtsanwaltskanzlei Görg aus Hamburg über die wichtigsten Neuregelungen gesprochen. Das komplette Interview findet Ihr hier: https://www.gruenderszene.de/business/insolvenzantrag-startup-corona-krise?interstitial