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Newsticker zur Corona-Krise

Updates zum NRW-Soforthilfeprogramm 2020

13.05.2020 NRW Soforthilfe 2020 auch für Lebenshaltung nutzbar

Freiberufler und Soloselbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt haben, können 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen.

Nach der Absage des Bundes stellt #NRW hierfür eigene Landesmittel bereit.
Aktuelle Pressemitteilung: https://www.wirtschaft.nrw/…/landesregierung-weitet-investi…

 

04.05.2020 ACHTUNG neue Betrüger unterwegs!

Es sind seit heute morgen betrügerische E-Mails mit Bezug zur NRW-Soforthilfe im Umlauf. Unternehmer werden aufgefordert, eine Bescheinigung an das Finanzamt auszufüllen und an die Fake-E-Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com  zu senden. Die beigefügten pdf-Dokumente sollten weder geöffnet noch ausgefüllt werden! Offizielle E-Mailadressen der NRW-Landesbehörden haben immer folgende Endung: .nrw.de
Das LKA, das MWIDE und die Bezirksregierung Düsseldorf sind informiert.

 

17.04.2020 Corona-Soforthilfe läuft ab heute wieder!

Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von heute Freitag, den 17.04.2020, an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de/ aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt.

Info: Um sicherzustellen, dass die NRW-Soforthilfe nun zügig ankommt, erfolgt routinemäßig ein Abgleich der Daten mit der Finanzverwaltung. Dazu müssen Antragsteller im Antragsformular eine dem Finanzamt bekannte Bankverbindung angeben.

 

09.04.2020 Auszahlung zunächst gestoppt!

Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wurde aufgrund von Sicherheitslücken vorerst gestoppt. Betreiber von Fake-Webseiten haben mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen, sollen dafür jedoch ausschließlich die offizielle Internetseite https://soforthilfe-corona.nrw.de nutzen. Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, müssen sich daher etwas gedulden. Das NRW-Wirtschaftsministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.

 

27.03.2020 Das Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020 ist online unter www.soforthilfe-corona.nrw.de

Angesichts des großen Andrangs kann es zeitweise zu Verzögerungen beim Zugriff auf die Internetseite kommen.
Man bittet Euch um Verständnis.

Diese Updates des Soforthilfeprogrammes hat man vorgenommen:

  • Verbesserung für GründerInnen
    Der bisherige Stichtag wurde geändert: Für alle Antragsteller gilt nun, dass sie vor dem 31.12.2019 am Markt aktiv gewesen sein müssen.
  • Arbeitslosengeld
    Der Bezug von Arbeitslosengeld steht nun kein Ausschlusskriterium mehr dar.
  • Studierende und Rentner dürfen einen Antrag stellen, sofern sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit selbständig ausüben und zum Stichtag 31.12.19 am Markt tätig waren.

FAQs: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

  • Reicht das Geld für alle?
    Ja. Bund und Land sind darauf eingerichtet. Dass alle Antragsberechtigten das Programm in Anspruch nehmen können. Anträge können bis zum 31.05.2020 gestellt werden.
  • Brauche ich Anmeldedaten?
    Nein. Wenn Sie nach Anmeldedaten gefragt werden, haben Sie vermutlich einen falschen Link geöffnet, der bereits belegt wurde. Nutzen Sie den Link auf unserer Webseite oder gehen Sie direkt auf soforthilfe-corona-nrw.de.
  • Ist mein Antrag angekommen?
    Wenn der Antrag erfolgreich verschickt wurde, erhalten Sie automatisch eine Bestätigungsmail. Aufgrund der hohen Auslastung kann sich die Zustellung verzögern. Bitte schauen Sie in Ihre Spam-Postfach!
  • Ich komme nicht durch …
    Zum Start der NRW-Soforthilfe haben wir einen großen Andrang auf unsere Server. Jeder kommt nach und nach auf die Seite und kann das Formular in Ruhe ausfüllen. Schauen Sie sich inzwischen die FAQs auf der wirtschaft.nrw/corona genau an. Dort erfahren Sie welche Informationen für den Antrag benötigt werden.
  • Verwendung der Soforthilfe: es wird seitens der IHK Mittlerer Niederrhein empfohlen, diese nicht zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts zu verwenden, sondern nur für betriebliche Belange, da es auch steuerlich als eine Betriebseinnahme zu verbuchen ist! Zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter ggf. die Grundsicherung beantragen.
    Siehe auch diesen Beitrag der Wirtschaftswoche.

Hier findet Ihr Kurzfakten zum Corona Soforthilfeprogramm.

Lesedauer:   Min
Quelle/AutoR
Petra Rice

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