Krankenkassenbeiträge für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Inhalt:
Reduzierung des Krankenkassenbeitrags. Die Reduzierung ist nur auf die Zukunft bezogen.
Bedingungen:
Unverhältnismäßige Belastung. Sie liegt vor, wenn das aktuelle Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel gegenüber dem zuletzt für die Beitragsberechnung festgestellten Arbeitsein-kommen reduziert ist.
Die Einnahmen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit haben sich um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Arbeitseinkommen verringert, welches für die letzte Beitragsberechnung eingesetzt wurde.
Beantragung:
Die Reduzierung der Beitragsbemessungsgrundlage erfolgt nur auf Antrag des freiwilligen Mitgliedes. Die Beitragsreduzierung kann nur zukunftsbezogen vorgenommen werden.
Die freiwillig versicherten Selbstständigen müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze stellen.
Grundlage für die Berechnung sind der Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer und ergänzend dazu Unterlagen, die das voraussichtliche Arbeitseinkommen nachweisen.